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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20   

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https://dejure.org/2020,50243
LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20 (https://dejure.org/2020,50243)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2020 - 3 Sa 188/20 (https://dejure.org/2020,50243)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2020 - 3 Sa 188/20 (https://dejure.org/2020,50243)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20
    Der Arbeitnehmer kann analog § 242, 1004 Abs. 1, Satz 2 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 20.01.2015, NZA 2015, 805; 19.07.2012 EzA § 611 BGB 2002 Nr. 7; s. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 15. Auflage 2020, DLW/Dörner, Kapitel 4 Rn. 2705 ff.).

    Der Anspruch besteht dann, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, sowie ferner dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 20.01.2015, a. a. O.).

    Er besteht ferner auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleiben in der Personalakte besteht (BAG 20.01.2015 a. a. O.).

  • ArbG Kaiserslautern, 18.06.2020 - 6 Ca 362/19

    Abmahnung muss in allen Punkten stimmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20
    Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat daraufhin die Beklagte durch Urteil vom 18.06.2020 - 6 Ca 362/2019 P verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 05.09.2019 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

    unter Abänderung des am 18.06.2020 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - 6 Ca 362/19 P - die Klage im Hinblick auf die Abmahnung vom 05.09.2019 abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammer Pirmasens - vom 18.06.2020 - 6 Ca 362/19 P - zurückzuweisen.

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20
    Eine solche missbilligende Äußerung des Arbeitgebers in Form einer Abmahnung ist geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und seinem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen (BAG 23.06.2009, NZA 2009, 1011 ff.).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20
    Wird die Abmahnung auf mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gestützt, so ist sie in der Regel bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn nur eine der dem Arbeitnehmer zur Last gelegten Pflichtverletzungen nicht zutrifft (BAG 13.03.1991, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 20; LAG Hamm 10.01.2006, NZA-RR 2006, 290; LAG Köln, 19.09.2006, AuR 2007, 142 LS; 15.06.2007, AuR 2007, 323 LS; LAG Hamm 25.05.2007, AuR 2007, 405 LS).
  • LAG Hamm, 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06

    Abmahnung; Ermahnung; Teilbarkeit; Entfernungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20
    Wird die Abmahnung auf mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gestützt, so ist sie in der Regel bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn nur eine der dem Arbeitnehmer zur Last gelegten Pflichtverletzungen nicht zutrifft (BAG 13.03.1991, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 20; LAG Hamm 10.01.2006, NZA-RR 2006, 290; LAG Köln, 19.09.2006, AuR 2007, 142 LS; 15.06.2007, AuR 2007, 323 LS; LAG Hamm 25.05.2007, AuR 2007, 405 LS).
  • LAG Hamm, 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05

    Vollständige Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2020 - 3 Sa 188/20
    Wird die Abmahnung auf mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gestützt, so ist sie in der Regel bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn nur eine der dem Arbeitnehmer zur Last gelegten Pflichtverletzungen nicht zutrifft (BAG 13.03.1991, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 20; LAG Hamm 10.01.2006, NZA-RR 2006, 290; LAG Köln, 19.09.2006, AuR 2007, 142 LS; 15.06.2007, AuR 2007, 323 LS; LAG Hamm 25.05.2007, AuR 2007, 405 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 164/21

    Außerordentliche Kündigung nach Beleidigung eines Vorgesetzten

    Im hieran anschließenden Berufungsverfahren vor dem LAG Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 3 Sa 188/20 ) führte der Prozessbevollmächtigte des Klägers schriftsätzlich aus:.

    Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht im Verfahren 3 Sa 188/20 am 16.11.2020 habe der Kläger vor dem Gerichtssaal gesagt: "Wie man mit so etwas durchkommen kann, wie man so lügen kann".

    Zweitinstanzlich hat die Beklagte vorgetragen, die schriftsätzliche Ausführung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren 3 Sa 188/20 vom 18.08.2020 stelle eine bewusste Lüge dar.

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 3 Sa 188/20 sei dem Kläger der beanstandete Berufungsschriftsatz gar nicht bekannt gewesen, so dass der Kläger sich hiervon bereits nicht habe distanzieren können.

  • LAG Nürnberg, 11.03.2021 - 1 TaBV 24/20

    Abmahnung - Entfernungsanspruch - Rüge betriebsverfassungsrechtlicher

    Wird die Abmahnung aber auf mehrere Pflichtverletzungen gestützt, so ist sie bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn nur eine dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Pflichtverletzung nicht zutrifft (einhellige Meinung, zuletzt etwa LAG Rheinland-Pfalz vom 16.11.2020, 3 Sa 188/20, Rn. 47 der Entscheidungsgründe, zitiert nach juris).
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